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Flächen ohne Baurecht
Grundstücke sind vorhanden, aber Bebaubarkeit, Erschließung oder Altlastenfragen sind ungeklärt — und niemand hat Kapazität, das zu prüfen.
Wir entwickeln und realisieren wirtschaftlichen, nachhaltigen und förderfähigen Wohnraum in Nordrhein-Westfalen — von der ersten Idee und Grundstücksprüfung über Planung und Förderstrategie bis zur schlüsselfertigen Umsetzung.
Gemeinsam bezahlbaren Wohnraum schaffen. In vielen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens fehlt bezahlbarer Wohnraum, während geeignete Flächen ungenutzt bleiben — weil Kapazitäten, Fördererfahrung oder ein belastbarer Partner für die Umsetzung fehlen. Genau hier setzen wir an: Wir bringen Planung, Förderwissen und Bauausführung mit, prüfen ergebnisoffen und sagen frühzeitig, ob ein Vorhaben trägt.
In ganz Nordrhein-Westfalen.
Zielgruppe
Kommunen in NRW, die eigene Flächen für bezahlbaren Wohnraum aktivieren wollen.
Zielgruppe
Wohnungsbaugesellschaften, die Kapazitäten für Entwicklung und Bau benötigen.
Zielgruppe
Kirchliche und soziale Träger sowie öffentliche Grundstückseigentümer.
Zielgruppe
Wohnungsunternehmen und Eigentümer mit Grundstücken und Entwicklungsinteresse.
Sechs wiederkehrende Engpässe — und wie wir sie adressieren.
01
Grundstücke sind vorhanden, aber Bebaubarkeit, Erschließung oder Altlastenfragen sind ungeklärt — und niemand hat Kapazität, das zu prüfen.
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Förderbestimmungen, Einkommensgruppen, Zusatzdarlehen und Bindungsfristen erfordern Erfahrung — Fehler im Antrag kosten Monate.
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Zwischen Bewilligungsmiete und Baukosten bleibt wenig Spielraum. Ohne belastbare Kalkulation kippt ein Projekt in der Ausführung.
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Bauämter und kommunale Gesellschaften sind ausgelastet. Vorhaben scheitern nicht am Willen, sondern an fehlenden Stunden.
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Planer, Fachplaner, Generalunternehmer, Gewerke: Jede Schnittstelle erzeugt Reibung, Nachträge und Verzögerung.
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Bindungsfristen von Jahrzehnten verlangen einen Partner, der auch nach der Übergabe erreichbar und verantwortlich bleibt.
Kurzer Weg
Dann brauchen Sie keine weiteren Argumente von uns, sondern eine Einschätzung zu Ihrem Grundstück. Die bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich — in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Einzeln beauftragbar — oder als Gesamtverantwortung.
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Wir sichten Flächen ergebnisoffen und sagen früh, was realistisch darauf entstehen kann — bevor Planungskosten entstehen.
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Die Förderung bestimmt Grundriss, Standard und Wirtschaftlichkeit. Deshalb entwickeln wir Planung und Förderstrategie zusammen — nicht nacheinander.
Antragsteller gegenüber der Bewilligungsbehörde ist stets der Bauherr. Wir bereiten das Verfahren vor, rechnen es durch und begleiten es fachlich.
03
Wir rechnen ein Vorhaben vollständig durch, bevor es beschlossen wird — mit Baukosten aus der eigenen Ausführung statt mit Kennwerten aus der Tabelle.
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Wir führen das Vorhaben durch Genehmigung, Vergabe und Ausführung — mit einem Ansprechpartner statt einer Kette von Zuständigen.
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Als Generalübernehmer verantworten wir das fertige Gebäude — mit einem ausführenden Baubetrieb in der eigenen Gruppe.
Welches Modell passt, entscheiden die Ziele der Kommune — nicht wir.
Die Kommune oder der Eigentümer veräußert die Fläche. Wir entwickeln, beantragen die Förderung, bauen und halten das Objekt im eigenen Bestand.
Die Fläche bleibt im Eigentum der Kommune oder des Trägers. Wir bauen und bewirtschaften auf Erbbaurechtsbasis — die öffentliche Hand behält langfristig Zugriff und Steuerungsmöglichkeit.
Kommune beziehungsweise kommunale Gesellschaft und FASBO gründen eine Objektgesellschaft. Beiträge, Risiken und Erträge werden vertraglich klar zugeordnet.
Bauherr bleibt die Kommune oder die kommunale Gesellschaft. Wir übernehmen Planung, Förderaufbereitung und schlüsselfertige Ausführung als beauftragter Dienstleister.
Vergaberechtliche Anforderungen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen. Wir stimmen das Verfahren so ab, dass es zu den Vorgaben Ihrer Kommune passt.
Jede Stufe endet mit einem prüfbaren Ergebnis.
Schritt 01
Sie stellen uns die Fläche oder das Vorhaben vor — mit den Unterlagen, die vorliegen.
Schritt 02
Kurzbewertung von Bebaubarkeit und Potenzial, in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Schritt 03
Kubatur, Wohnungsschlüssel, Fördervariante, Kostenrahmen und Wirtschaftlichkeit.
Schritt 04
Entwurf, Fachplanung und energetisches Konzept — abgestimmt auf die Förderbestimmungen.
Schritt 05
Behördenabstimmung, Bauantrag, Förderantrag und Beschlussvorlagen für Gremien.
Schritt 06
Vergabe und schlüsselfertiger Bau mit laufendem Bericht an Auftraggeber und Gremien.
Schritt 07
Abnahme und Übergabe — oder langfristige Bewirtschaftung durch uns, je nach Modell.
Bindungsfristen von 20 bis 30 Jahren verlangen Gebäude, die diese Zeit tragen.
Wir bauen auf Effizienzhaus-Niveau. Im laufenden geförderten Neubauprojekt liegt der Standard bei EH 40 — mit entsprechend niedrigen Betriebskosten für die späteren Mieterinnen und Mieter.
Photovoltaik und moderne Anlagentechnik planen wir von Beginn an mit — ausgelegt auf tatsächlichen Eigenverbrauch statt auf Datenblattwerte.
Materialien und Details wählen wir nach Lebensdauer und Instandhaltbarkeit. Wer selbst bewirtschaftet, spart nicht an der Stelle, die später Geld kostet.
Wir bleiben nach der Fertigstellung erreichbar — als Bestandshalter, als Verwalter oder als Ansprechpartner in der Gewährleistung.
Angaben zum laufenden Neubauvorhaben in Bochum-Eppendorf, Einkommensgruppe A.
Eine feste Untergrenze gibt es nicht. Entscheidend sind Baurecht, Zuschnitt, Erschließung und die erreichbare Geschossfläche. Wirtschaftlich tragfähig werden geförderte Vorhaben in der Regel ab einer Größenordnung, bei der sich die Fixkosten für Planung, Erschließung und Baustelleneinrichtung auf mehrere Wohneinheiten verteilen. Wir prüfen jede Fläche unverbindlich und sagen offen, wenn ein Vorhaben nicht trägt.
Nein. Neben dem Verkauf sind Erbbaurecht, eine gemeinsame Projektgesellschaft oder eine reine Bau- und Planungsleistung auf kommunalem Grundstück möglich. Welches Modell passt, hängt davon ab, ob die Kommune langfristig Zugriff auf die Fläche behalten will, welche Haushaltssituation vorliegt und wie das Vorhaben vergaberechtlich einzuordnen ist.
Den Antrag stellt immer der Bauherr bei der zuständigen Bewilligungsbehörde — je nach Modell also die Kommune, die kommunale Gesellschaft oder unsere Objektgesellschaft. Wir bereiten die Unterlagen vollständig auf, erstellen Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung und begleiten das Verfahren fachlich bis zur Zusage.
Die Erstprüfung liefert innerhalb weniger Werktage eine Einschätzung. Machbarkeits- und Förderprüfung benötigen typischerweise einige Wochen. Den weiteren Zeitplan bestimmen Planung, Bauantrag und Förderverfahren — diese Phasen hängen wesentlich von den Bearbeitungszeiten der beteiligten Behörden ab. Wir legen den Zeitplan zu Beginn offen und aktualisieren ihn laufend.
Nichts. Die erste Einschätzung zu Grundstück und Vorhaben ist unverbindlich und kostenfrei. Erst wenn Sie eine vertiefte Machbarkeits- und Förderprüfung wünschen, klären wir vorab Umfang und Konditionen — schriftlich und nachvollziehbar.
Ob und in welcher Form ein Vorhaben ausgeschrieben werden muss, hängt vom gewählten Modell und von der Rolle der öffentlichen Hand ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und richten uns nach den Vorgaben Ihrer Kommune. Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung — wir arbeiten hier eng mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihren Beratern zusammen.
Auf Wunsch ja. Wir halten und bewirtschaften einen erheblichen Teil unserer Projekte selbst und verfügen über eine eigene Verwaltung. Ebenso möglich ist die Übergabe an die Kommune oder eine kommunale Gesellschaft — inklusive vollständiger Objekt- und Revisionsdokumentation.
Im Idealfall Lageplan oder Flurstücksangabe, Angaben zur Größe und, falls vorhanden, den Bebauungsplan sowie vorliegende Gutachten. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis — häufig genügt für den Einstieg die Adresse und eine kurze Beschreibung des Vorhabens.
Kostenfrei, vertraulich, mit fachlicher Rückmeldung.
Eingegangen
Wir haben Ihre Angaben erhalten und prüfen sie. Sie hören in der Regel innerhalb von fünf Werktagen von uns. Bei Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter info@fasbo.de.
Direkter Weg
Ein kurzes Gespräch klärt oft mehr als ein Formular. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Stichwort und Standort — wir melden uns zur Terminabstimmung zurück.