FASBO Geförderter Wohnungsbau NRW
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Ückendorfer Straße 82 · 44866 Bochum
info@fasbo.de

Luftbild eines Wohnbaugrundstücks im Ruhrgebiet

Partner für Kommunen. Wir investieren in geförderten Wohnraum.

Die FASBO Gruppe investiert als Bauherr in geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam mit Städten, Gemeinden und kommunalen Gesellschaften aktivieren wir geeignete Flächen, übernehmen Entwicklung, Finanzierung und Realisierung – und halten die Wohnungen langfristig im eigenen Bestand.

01 — Anliegen

Bezahlbarer Wohnraum für NRW. Von FASBO investiert, gebaut und langfristig gehalten. In vielen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens fehlt bezahlbarer Wohnraum, während geeignete Flächen ungenutzt bleiben — weil Kapazitäten, Fördererfahrung oder ein belastbarer Partner für die Umsetzung fehlen. Genau hier setzen wir an: FASBO prüft, entwickelt, finanziert und realisiert geeignete Vorhaben als Investor und Bauherr. Nach Fertigstellung verbleiben die Wohnungen langfristig im eigenen Bestand.

Zielgruppen

Mit wem wir arbeiten.

In ganz Nordrhein-Westfalen.

Zielgruppe

Städte und Gemeinden

Kommunen in NRW, die eigene Flächen für bezahlbaren Wohnraum aktivieren wollen.

Zielgruppe

Kommunale Gesellschaften

Wohnungsbaugesellschaften, die Kapazitäten für Entwicklung und Bau benötigen.

Zielgruppe

Träger & Eigentümer

Kirchliche und soziale Träger sowie öffentliche Grundstückseigentümer.

Zielgruppe

Bestandshalter & Investoren

Wohnungsunternehmen und Eigentümer mit Grundstücken und Entwicklungsinteresse.

Kurzer Weg

Sie haben eine Fläche,
die dafür in Frage kommt?

Wir geben Ihnen eine belastbare erste Einschätzung zu Ihrer Fläche — kostenfrei und unverbindlich. In der Regel melden wir uns innerhalb von zwei bis fünf Werktagen.

03 — Leistungsangebot

Von der Fläche
zum Bestand

FASBO prüft, entwickelt, finanziert und realisiert als Investor und Bauherr.

01

Prüfung und Entwicklung geeigneter Grundstücke

Wir sichten Flächen ergebnisoffen und sagen früh, was realistisch darauf entstehen kann — bevor Planungskosten entstehen.

  • Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung
  • Erschließung, Topografie, Zuschnitt und Nachbarrecht
  • Altlasten- und Baugrundrisiken im Erstscreening
  • Ermittlung realistischer Geschossflächen und Wohnungszahlen
  • Nachverdichtung und Aktivierung untergenutzter Flächen
  • Bewertung von Ankauf, Erbbaurecht oder Kooperation

02

Planung und Förderstrategie

Die Förderung bestimmt Grundriss, Standard und Wirtschaftlichkeit. Deshalb entwickeln wir Planung und Förderstrategie zusammen — nicht nacheinander.

  • Auswahl der passenden Fördervariante und Einkommensgruppe
  • Wohnungsschlüssel und Flächen nach Förderbestimmungen
  • Grund- und Zusatzdarlehen, Tilgungsnachlässe, Bindungsfristen
  • Energetischer Standard mit Blick auf Förderfähigkeit
  • Aufbereitung der Antragsunterlagen für die Bewilligungsbehörde
  • Begleitung bis zur Förderzusage

Antragsteller gegenüber der Bewilligungsbehörde sind wir als Bauherr. Wir bereiten das Verfahren vor, rechnen es durch und führen es bis zur Zusage.

03

Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsprüfung

Wir rechnen ein Vorhaben vollständig durch, bevor es beschlossen wird — mit Baukosten aus der eigenen Ausführung statt mit Kennwerten aus der Tabelle.

  • Kostenschätzung nach Kostengruppen (DIN 276)
  • Ertrags- und Aufwandsrechnung über die Bindungsdauer
  • Kapitaldienst, Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsansätze
  • Sensitivitäten bei Baukosten, Zins und Mietentwicklung
  • Vergleich von Fördervarianten und Ausbaustandards
  • Klare Abbruchempfehlung, wenn ein Vorhaben nicht trägt

04

Genehmigung und Projektsteuerung

Wir führen das Vorhaben durch Genehmigung, Vergabe und Ausführung — mit einem Ansprechpartner statt einer Kette von Zuständigen.

  • Bauantrag, Vorbescheid und Behördenabstimmung
  • Abstimmung mit Stadtplanung, Bauaufsicht und Fachämtern
  • Ausschreibung und Vergabe auf Basis geprüfter Leistungsverzeichnisse
  • Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung während der Bauzeit
  • Nachtragsprüfung nach VOB/B
  • Berichtswesen für Kommune, Gremien und Aufsichtsorgane

05

Realisierung und langfristiger Bestand

Wir bauen mit dem eigenen Baubetrieb der Gruppe und halten die fertigen Wohnungen anschließend im eigenen Bestand.

  • Bauherrenverantwortung vollständig bei FASBO
  • Eigenleistung in Estrich-, Boden- und Systemtechnik
  • Geprüftes Netz regionaler Nachunternehmer
  • Förmliche Abnahme mit vollständiger Dokumentation
  • Prüffähige Unterlagen für den Verwendungsnachweis
  • Langfristige Bewirtschaftung durch die eigene Verwaltung

04 — Zusammenarbeit

Zwei Wege zum
gemeinsamen Projekt

Ob Verkauf oder Erbbaurecht: FASBO übernimmt Investition, Bauherrenverantwortung und langfristige Bewirtschaftung.

Modell A

Grundstücksankauf

Die Kommune oder der Eigentümer veräußert die Fläche. FASBO übernimmt das Projekt als Investor und Bauherr, realisiert den geförderten Wohnungsbau und hält die Wohnungen langfristig im eigenen Bestand.

Grundstück
Verkauf
Bauherr
FASBO
Nach Fertigstellung
Eigener Bestand
Modell B

Erbbaurecht

Das Grundstück verbleibt im Eigentum der Kommune oder des Trägers. FASBO investiert als Bauherr, realisiert das Vorhaben und übernimmt die langfristige Bewirtschaftung auf Grundlage des Erbbaurechts.

Grundstück
Verbleibt
Bauherr
FASBO
Steuerung
Über Erbbauvertrag

In beiden Wegen sind wir Investor und Bauherr — wir bauen für den eigenen Bestand, nicht im Auftrag Dritter. Vergaberechtliche Anforderungen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen und stimmen das Verfahren so ab, dass es zu den Vorgaben Ihrer Kommune passt. Weitere Kooperationsformen prüfen wir projektbezogen unter Berücksichtigung der förder-, vergabe- und kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen.

05 — Projektablauf

Von der Fläche bis zur
langfristigen Bewirtschaftung

Jede Stufe endet mit einem prüfbaren Ergebnis.

  1. Schritt 01

    Grundstück oder Projektidee

    Sie stellen uns die Fläche oder das Vorhaben vor — mit den Unterlagen, die vorliegen.

  2. Schritt 02

    Erstprüfung

    Kurzbewertung von Bebaubarkeit und Potenzial, in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen.

  3. Schritt 03

    Machbarkeits- und Förderprüfung

    Kubatur, Wohnungsschlüssel, Fördervariante, Kostenrahmen und Wirtschaftlichkeit.

  4. Schritt 04

    Planung

    Entwurf, Fachplanung und energetisches Konzept — abgestimmt auf die Förderbestimmungen.

  5. Schritt 05

    Abstimmung und Genehmigung

    Behördenabstimmung, Bauantrag, Förderantrag und Beschlussvorlagen für Gremien.

  6. Schritt 06

    Realisierung

    Bau mit dem eigenen Baubetrieb der Gruppe, mit laufendem Bericht an Kommune und Gremien.

  7. Schritt 07

    Bestand und Bewirtschaftung

    Nach Fertigstellung übernimmt FASBO die langfristige Bewirtschaftung und trägt dauerhaft Verantwortung für Gebäude, Betrieb und Wohnqualität.

06 — Qualität

Nachhaltigkeit,
die sich rechnet

Bindungsfristen von 20 bis 30 Jahren verlangen Gebäude, die diese Zeit tragen.

Energieeffizienter Neubau

Wir bauen auf Effizienzhaus-Niveau. Im laufenden geförderten Neubauprojekt liegt der Standard bei EH 40 — mit entsprechend niedrigen Betriebskosten für die späteren Mieterinnen und Mieter.

Erneuerbare Erzeugung

Photovoltaik und moderne Anlagentechnik planen wir von Beginn an mit — ausgelegt auf tatsächlichen Eigenverbrauch statt auf Datenblattwerte.

Robuste Konstruktion

Materialien und Details wählen wir nach Lebensdauer und Instandhaltbarkeit. Wer selbst bewirtschaftet, spart nicht an der Stelle, die später Geld kostet.

Langfristige Verantwortung

Wir bleiben nach der Fertigstellung erreichbar — als Bestandshalter, als Verwalter oder als Ansprechpartner in der Gewährleistung.

Laufendes Projekt
23 geförderte Mietwohnungen
Standort
Bochum-Eppendorf
Wohnfläche
rund 1.665 m²
Standard
Effizienzhaus 40
Zweckbindung
30 Jahre

06 — Referenz

Geförderter Wohnungsbau
in Bochum-Eppendorf

Von der Projektidee bis zur Förderzusage und Realisierung.

Was entsteht

23 geförderte Mietwohnungen

Neubau von 23 öffentlich geförderten Mietwohnungen mit rund 1.665 m² Wohnfläche. Der energetische Standard liegt bei Effizienzhaus 40 — das senkt die Betriebskosten dauerhaft und ist bei einer Bindung über drei Jahrzehnte kein Nebenaspekt, sondern der Kern der Wirtschaftlichkeit für die spätere Mieterschaft.

Für wen

Einkommensgruppe A, 30 Jahre gebunden

Die Wohnungen richten sich an Haushalte der Einkommensgruppe A. Die Zweckbindung läuft über 30 Jahre — der geschaffene Wohnraum bleibt also über eine ganze Mietergeneration hinweg gebunden und fällt nicht nach kurzer Frist aus der Bindung.

Unsere Rolle

Investor und Bauherr

FASBO hat das Vorhaben in Bochum-Eppendorf entwickelt, die Förderunterlagen aufbereitet und das Verfahren bis zur Zusage der zuständigen kommunalen Bewilligungsbehörde geführt. Planung und Ausführung laufen über die Gruppe, die Kalkulation entsteht im eigenen Baubetrieb. Das Vorhaben befindet sich in Realisierung; die Wohnungen verbleiben anschließend im eigenen Bestand.

Was das für Kommunen zeigt

Ein Projekt. Eine Förderzusage.
Langfristige Verantwortung.

Von der Projektidee bis zur Förderzusage und Realisierung — mit eigenem Kapital, eigenem Baubetrieb und der Absicht, den geschaffenen Wohnraum dauerhaft selbst zu halten.

  • Ein Vorhaben mit erteilter Förderzusage, nicht nur beantragt
  • Effizienzhaus 40 statt Mindeststandard
  • Eigener Baubetrieb — die Kalkulation kommt nicht aus einer Tabelle
  • FASBO als Investor und Bauherr — der Wohnraum bleibt im eigenen Bestand

Weitere realisierte Vorhaben finden Sie unter Projekte; wie wir entwickeln, steht unter Projektentwicklung.

Projektstand

  • Grundstück und Machbarkeit

    abgeschlossen

  • Förderantrag und Zusage

    Zusage der zuständigen kommunalen Bewilligungsbehörde liegt vor

  • Planung und Genehmigung

    abgeschlossen

  • Realisierung

    laufend

  • Bestand und Bewirtschaftung

    langfristig durch FASBO

Ansprechpartner

Batuhan Özbek

Geschäftsführer · Bauingenieur

Ansprechpartner für kommunale Wohnungsbauprojekte

Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen mit einer ersten Einschätzung.

07 — Häufige Fragen

Häufige Fragen

Eine feste Untergrenze gibt es nicht. Entscheidend sind Baurecht, Zuschnitt, Erschließung und die erreichbare Geschossfläche. Wirtschaftlich tragfähig werden geförderte Vorhaben in der Regel ab einer Größenordnung, bei der sich die Fixkosten für Planung, Erschließung und Baustelleneinrichtung auf mehrere Wohneinheiten verteilen. Wir prüfen jede Fläche unverbindlich und sagen offen, wenn ein Vorhaben nicht trägt.

Nein. Neben dem Verkauf ist das Erbbaurecht möglich — dann bleibt die Fläche im Eigentum der Kommune oder des Trägers. In beiden Wegen sind wir Investor und Bauherr. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob die Kommune langfristig Zugriff auf die Fläche behalten will, welche Haushaltssituation vorliegt und wie das Vorhaben vergaberechtlich einzuordnen ist.

Den Antrag stellen wir als Bauherr bei der zuständigen Bewilligungsbehörde — über uns selbst oder die für das Vorhaben gegründete Objektgesellschaft. Wir bereiten die Unterlagen vollständig auf, erstellen Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung und führen das Verfahren bis zur Zusage. Das gilt in beiden Wegen.

Die Erstprüfung liefert in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen eine Einschätzung. Machbarkeits- und Förderprüfung benötigen typischerweise einige Wochen. Den weiteren Zeitplan bestimmen Planung, Bauantrag und Förderverfahren — diese Phasen hängen wesentlich von den Bearbeitungszeiten der beteiligten Behörden ab. Wir legen den Zeitplan zu Beginn offen und aktualisieren ihn laufend.

Nichts. Die erste Einschätzung zu Grundstück und Vorhaben ist unverbindlich und kostenfrei. Passt ein Vorhaben grundsätzlich zu unserem Investitionsprofil, führen wir die vertiefte Grundstücks-, Förder- und Wirtschaftlichkeitsprüfung im Rahmen der gemeinsamen Projektentwicklung durch.

Ob und in welcher Form ein Vorhaben ausgeschrieben werden muss, hängt vom gewählten Weg und von der Rolle der öffentlichen Hand ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und richten uns nach den Vorgaben Ihrer Kommune. Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung — wir arbeiten hier eng mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihren Beratern zusammen.

Ja, das ist der Regelfall. Wir halten die von uns realisierten Wohnungen langfristig im eigenen Bestand und bewirtschaften sie über unsere eigene Verwaltung — mit vollständiger Objekt- und Revisionsdokumentation.

Im Idealfall Lageplan oder Flurstücksangabe, Angaben zur Größe und, falls vorhanden, den Bebauungsplan sowie vorliegende Gutachten. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis — häufig genügt für den Einstieg die Adresse und eine kurze Beschreibung des Vorhabens.

08 — Projektprüfung

Grundstück prüfen
lassen

Kostenfrei, vertraulich, mit fachlicher Rückmeldung.

Eingegangen

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Ihre Angaben erhalten und prüfen sie. Sie hören in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen von uns. Bei Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter info@fasbo.de.

01

Ihre Organisation

Bitte geben Sie Ihre Stadt oder Organisation an.
Bitte geben Sie Ihren Namen an.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.
02

Zum Projekt

Bitte geben Sie den Projektstandort an.
Je konkreter Ihre Angaben, desto belastbarer unsere Ersteinschätzung.
03

Unterlagen

Unterlagen hier ablegen oder auswählen

Lageplan, Bebauungsplan, Gutachten, Vorentwurf — PDF, Bild, Office oder ZIP. Maximal 5 Dateien à 10 MB.

    04

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