FASBO Planen. Bauen. Vermieten.
Projekt oder Grundstück prüfen lassen

Ückendorfer Straße 82 · 44866 Bochum
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Grundstücks­ankauf

Wir kaufen Grundstücke mit Entwicklungspotenzial — bebaut und unbebaut, mit und ohne fertiges Baurecht. Geprüft wird technisch, planungsrechtlich und wirtschaftlich.

Flächen mit Potenzial

Ein Grundstück ist für uns kein Handelsgut, sondern der Anfang eines Projekts. Wir kaufen an, um selbst zu planen, zu bauen und zu halten. Deshalb interessiert uns weniger, wie ein Grundstück heute aussieht, als das, was sich darauf wirtschaftlich und planungsrechtlich realisieren lässt.

Ankaufsprofil

Diese Flächen
prüfen wir

01

Unbebaute Baugrundstücke

Wohnbauflächen mit rechtskräftigem Bebauungsplan oder im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.

02

Baulücken

Einzelne freie Parzellen im geschlossenen Siedlungsbestand — oft übersehen und gerade deshalb interessant.

03

Nachverdichtungsflächen

Übergroße Gärten, Stellplatz- und Garagenhöfe, rückwärtige Grundstücksteile mit eigener Erschließungsmöglichkeit.

04

Grundstücke mit Altbestand

Bebaute Flächen, deren Gebäude wirtschaftlich am Ende sind. Wir prüfen Erhalt und Neubau gegeneinander.

05

Ehemalige Gewerbeflächen

Aufgegebene Betriebsgrundstücke, Lagerplätze und Hallenstandorte mit Aussicht auf Umnutzung zu Wohnraum.

06

Flächen ohne geklärtes Baurecht

Grundstücke, bei denen die Bebaubarkeit erst noch entwickelt werden muss. Wir bringen die Planung ein.

07

Flächen für geförderten Wohnungsbau

Standorte, die sich für öffentlich geförderten Mietwohnungsbau eignen — mehr dazu auf der Seite Geförderter Wohnungsbau NRW.

08

Angefangene Vorhaben

Grundstücke mit begonnener, aber steckengebliebener Bebauung — Rohbau, Teilfertigstellung, ausgelaufene Genehmigung.

Prüfung

Was wir
tatsächlich prüfen

Drei Ebenen, die zusammen entscheiden, ob und zu welchem Preis ein Grundstück für uns trägt.

01

Planungsrechtlich

  • Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, § 34 BauGB
  • Zulässige Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Abstandsflächen, Höhenentwicklung, Stellplatzsatzung
  • Denkmalschutz, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen
  • Kommunale Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau

02

Technisch

  • Zuschnitt, Topografie, Belichtung und Ausrichtung
  • Erschließung: Zufahrt, Kanal, Medien, Anschlusspunkte
  • Baugrund, Grundwasser, Bergbaueinwirkung
  • Altlastenverdacht und Kampfmittelvorbelastung
  • Baumbestand, Nachbarrecht, Leitungsrechte

03

Wirtschaftlich

  • Realistische Geschossfläche und Wohnungszahl
  • Baukosten aus der eigenen Ausführung, nicht aus Kennwerttabellen
  • Erzielbare Mieten und Kaufpreise im Umfeld
  • Förderfähigkeit und Wirkung auf die Rechnung
  • Zeitachse bis zur Baureife

Ablauf

Vom Grundstück
zum Angebot

  • Grundstück einreichen

    Lage, Größe und — falls vorhanden — Flurstücksnummer genügen für den ersten Schritt. Unterlagen können Sie direkt mit hochladen.

  • Unterlagen sichten

    Wir sehen uns Lageplan, Grundbuch, Baulastenverzeichnis und vorhandene Gutachten an und gleichen sie mit dem geltenden Planungsrecht ab.

  • Potenzial bewerten

    Wir skizzieren, was sich realistisch realisieren lässt: Kubatur, Geschossfläche, Anzahl der Wohnungen, Stellplätze, Erschließung.

  • Persönliches Gespräch

    Wir stellen unsere Einschätzung vor, benennen offene Punkte und besprechen, welche Form der Zusammenarbeit für Sie in Frage kommt.

  • Ortstermin

    Eine Begehung klärt, was Pläne nicht zeigen: Zufahrt, Nachbarbebauung, Bewuchs, Geländeverlauf, tatsächlicher Zustand vorhandener Gebäude.

  • Angebot oder Projektmodell

    Sie erhalten ein Kaufangebot — oder, wenn das besser passt, einen Vorschlag für Erbbaurecht, Beteiligung oder gemeinsame Entwicklung.

Nach dem Ankauf

Wir kaufen nicht,
um weiterzuverkaufen.

Ein Grundstück, das wir erwerben, entwickeln wir mit eigener Planung und eigener Baukapazität. Einen erheblichen Teil der fertigen Vorhaben halten wir anschließend im eigenen Bestand.

Das ist kein Selbstzweck: Wer weiß, dass er ein Gebäude später selbst bewirtschaftet, entscheidet bei Material, Technik und Detail anders — nämlich mit Blick auf Betriebskosten und Instandhaltbarkeit statt allein auf die Baukosten.

Mehrfamilienhaus-Neubau der FASBO Gruppe auf einem entwickelten Grundstück

Regionen

Grundstücke,
die wir suchen

01

Bochum

Innenbereichslagen, Nachverdichtung und aufgegebene Gewerbestandorte im gesamten Stadtgebiet.

02

Essen

Von der Nachverdichtung im Süden bis zu größeren Wohnbauvorhaben im Norden.

03

Dortmund

Baulücken in den gewachsenen Vororten und Konversionsflächen im Stadtgebiet.

04

Ruhrgebiet

Gesamtes Revier und darüber hinaus Nordrhein-Westfalen, wenn das Vorhaben trägt.

Häufige Fragen

Fragen von
Grundstückseigentümern

Ja. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist keine Voraussetzung. Wir prüfen, ob sich Baurecht schaffen lässt — über § 34 BauGB im Innenbereich, über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder im Rahmen einer laufenden Bauleitplanung. In diesen Fällen sind Vertragsgestaltungen mit Bedingungen üblich, damit beide Seiten kalkulierbar bleiben.

Ja. Ein sanierungsbedürftiges oder nicht mehr nutzbares Gebäude auf dem Grundstück ist für uns kein Hindernis. Wir bewerten in solchen Fällen beide Wege: Erhalt und Sanierung des Bestands oder Abbruch und Neubau. Abbruch- und Entsorgungskosten kalkulieren wir aus eigener Bauerfahrung.

Eine feste Untergrenze gibt es nicht — entscheidend ist, was sich darauf sinnvoll realisieren lässt. Baulücken und Nachverdichtungsflächen im Innenbereich können bereits ab wenigen hundert Quadratmetern tragen, größere Wohnbauvorhaben und geförderter Wohnungsbau brauchen entsprechend mehr Fläche.

Ehemalige Gewerbe- und Industrieflächen bringen im Ruhrgebiet häufig Verdachtsmomente mit. Wir führen ein Erstscreening durch und ziehen bei Bedarf Gutachter hinzu. Ein Altlastenverdacht schließt einen Ankauf nicht aus — er muss nur bekannt und bewertet sein, bevor ein Preis genannt wird.

Beides ist möglich. Der Regelfall ist der Ankauf. Bei größeren Flächen kommen auch Erbbaurecht, eine Beteiligung des Grundstückseigen­tümers am Vorhaben oder eine Realisierung für Ihre Rechnung in Betracht. Was passt, klären wir im Gespräch.

Auf eine Anfrage mit Lage und Größe melden wir uns kurzfristig mit einer ersten Einordnung. Eine belastbare Aussage zum Preis setzt eine Prüfung des Planungsrechts und eine grobe Bebauungsstudie voraus — das braucht je nach Ausgangslage einige Wochen.

Kontakt

Fläche vorstellen —
ohne Verpflichtung.

Lage und Größe genügen für den ersten Schritt. Unterlagen können Sie direkt mit übermitteln.