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Für Erbinnen und Erben

Mehrfamilienhaus aus einer
Erbengemeinschaft verkaufen

Wir kaufen geerbte Mehrfamilienhäuser im Ruhrgebiet direkt für den eigenen Bestand — diskret, ohne öffentliche Vermarktung und auch dann, wenn nicht alle Unterlagen vorliegen.

Ausgangslage

Ein geerbtes Haus bindet die Erben aneinander. Solange die Erbengemeinschaft besteht, entscheidet sie gemeinsam — über Instandhaltung, Vermietung und den Verkauf. Das ist der Grund, warum viele geerbte Mehrfamilienhäuser jahrelang unverändert bleiben, obwohl niemand sie behalten möchte. Ein Direktverkauf löst diese Bindung in einem Schritt, ohne Vermarktungsphase und ohne Besichtigungsreihen.

01 — Voraussetzung

Wann eine Erbengemeinschaft
gemeinsam verkaufen kann

Eine Erbengemeinschaft verfügt über den Nachlass gemeinschaftlich. Für den Verkauf eines Grundstücks oder Hauses müssen deshalb grundsätzlich alle Miterben mitwirken — entweder persönlich beim Notartermin oder über eine Vollmacht.

Sind sich die Erben einig, ist der Verkauf ein normaler Vorgang. Sind sie es nicht, wird es aufwendiger; über die rechtlichen Wege in diesem Fall — etwa Auseinandersetzung oder Teilungsversteigerung — beraten Rechtsanwältinnen, Notare und Steuerberatungen. Wir übernehmen diese Beratung ausdrücklich nicht.

Was wir beitragen können

  • eine belastbare Einschätzung zum Objekt, an der sich alle Beteiligten orientieren können
  • ein konkretes Kaufangebot mit nachvollziehbarer Herleitung
  • einen Ansprechpartner statt mehrerer Interessenten
  • einen Zeitplan, der sich nach der Erbengemeinschaft richtet

02 — Unterlagen

Welche Unterlagen für die
erste Prüfung reichen

Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis.

Genügt für den Anfang

Adresse und Grunddaten

Anschrift, ungefähres Baujahr, Anzahl der Wohnungen und eine kurze Beschreibung des Zustands. Mehr brauchen wir für eine erste Einordnung nicht.

Hilfreich

Mieten und Betriebskosten

Eine Mieterliste oder Mietaufstellung und die letzte Betriebskostenabrechnung machen die Einschätzung genauer. Auch eine unvollständige Aufstellung hilft.

Später

Grundbuch und Nachweise

Grundbuchauszug, Erbschein oder Testament sowie Energieausweis werden erst für den Notartermin gebraucht. Fehlendes beschaffen wir häufig selbst.

03 — Beteiligte

Miterben an
verschiedenen Orten

Dass Miterben in anderen Städten oder im Ausland leben, ist der Normalfall und kein Hindernis. Die Abstimmung läuft schriftlich; für den Notartermin sind Vollmachten oder eine Beurkundung an mehreren Orten üblich. Welche Form im Einzelfall die richtige ist, klärt das Notariat.

04 — Diskretion

Verkauf ohne
öffentliche Vermarktung

Kein Exposé, keine Portalanzeige, kein Schild, keine Besichtigungsreihe. Mieterinnen, Mieter, Nachbarn und Wettbewerber erfahren nichts von einer laufenden Prüfung. Gerade in einer Erbengemeinschaft ist das oft der entscheidende Punkt.

05 — Ablauf

Von der Anfrage
bis zum Notartermin

  • Anfrage

    Sie schildern uns das Objekt mit den Angaben, die vorliegen. Eine Vollmacht aller Miterben ist dafür noch nicht nötig.

  • Erste Kaufentscheidung

    Kommt das Objekt grundsätzlich für einen Ankauf infrage, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste Kaufentscheidung.

  • Prüfung und Angebot

    Wir sehen uns das Objekt an, prüfen Unterlagen und Zustand und legen ein konkretes Kaufangebot mit nachvollziehbarer Herleitung vor.

  • Abstimmung in der Erbengemeinschaft

    Das Angebot ist die Grundlage für Ihre gemeinsame Entscheidung. Wir setzen keine Frist und drängen nicht.

  • Notartermin

    Die Beurkundung erfolgt beim Notariat. Die Dauer hängt insbesondere von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Prüfung und der Terminverfügbarkeit des Notariats ab.

  • Nach dem Verkauf

    Bestehende Mietverhältnisse werden übernommen. Wir erwerben mit langfristiger Bestandsperspektive.

06 — Abgrenzung

Keine Rechts-
oder Steuerberatung

Diese Seite beschreibt, wie ein Direktverkauf an FASBO abläuft. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zur Erbfolge, zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, zur Erbschaftsteuer oder zur Spekulationsfrist klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin, einem Notar oder Ihrer Steuerberatung.

Kontakt

Sie erreichen uns unter info@fasbo.de oder über das Formular. Lieber telefonisch? Geben Sie im Formular Ihre Telefonnummer und ein bevorzugtes Zeitfenster an — dann rufen wir zurück.

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