Grundstücksankauf
Ruhrgebiet
Flächen für Wohnungsbau — im gesamten Revier. Wir prüfen planungsrechtlich, technisch und wirtschaftlich und entwickeln anschließend selbst.
Im Revier entsteht Wohnraum durch Innenentwicklung. Neue Baugebiete auf der grünen Wiese sind hier die Ausnahme. Was gebaut wird, entsteht in Lücken, hinter Bestandsbebauung und auf Flächen, deren frühere Nutzung aufgegeben wurde. Das ist aufwendiger — und genau das, worauf wir eingerichtet sind.
Ausgangslage
Die Aufgabe heißt
Flächen aktivieren.
Das Ruhrgebiet hat eine besondere Ausgangslage: viel Siedlungsfläche, wenig unbebauter Zuwachs, dazu eine große Zahl untergenutzter und brachgefallener Grundstücke aus der Industriezeit.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Aktivierung solcher Flächen ausdrücklich — unter anderem über die Wohnraumförderung für die Aufbereitung von Standorten und über Landesinitiativen zur kooperativen Baulandentwicklung. Für Eigentümer schwieriger Flächen ist das eine gute Nachricht: Was lange als unverkäuflich galt, ist es häufig nicht mehr.
Parallel koppeln immer mehr Revierstädte neues Baurecht an einen Mindestanteil geförderten Wohnungsbaus; unter den NRW-Kommunen mit einem Baulandbeschluss liegen die Quoten nach einer Erhebung des Landesbauministeriums überwiegend zwischen 30 und 40 Prozent (Stand 2023). Ein Käufer, der Förderung nicht beherrscht, kommt an solchen Flächen nicht weit.
Flächen,
die wir suchen
01
Baugrundstücke
Wohnbauflächen mit Bebauungsplan oder im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
02
Baulücken
Einzelne freie Parzellen im geschlossenen Siedlungsbestand der Revierstädte.
03
Nachverdichtungsflächen
Rückwärtige Grundstücksteile, Garagenhöfe, übergroße Gärten mit eigener Erschließung.
04
Brachgefallene Gewerbeflächen
Aufgegebene Betriebsgrundstücke, Hallenstandorte und Lagerplätze mit Umnutzungspotenzial.
05
Flächen ohne geklärtes Baurecht
Grundstücke, deren Bebaubarkeit erst entwickelt werden muss. Wir bringen die Planung ein.
06
Flächen für geförderten Wohnungsbau
Standorte für bezahlbaren Mietwohnungsbau — auch in kommunaler, kirchlicher oder institutioneller Hand.
Drei Prüfpunkte,
die hier immer auftauchen
01
Bergbauliche Einwirkung
Alte Grubenbaue, Schachtanlagen und Halden sind in weiten Teilen des Reviers verbreitet. Wir klären die Situation über die zuständigen Stellen und leiten daraus die Gründungsanforderungen ab — statt pauschal Abschläge anzusetzen.
02
Altlasten und Bodenaufbereitung
Auf Flächen mit gewerblicher Vorgeschichte ist die Aufbereitung häufig der größte Einzelposten. Wir screenen früh, ziehen Gutachter hinzu und prüfen die Förderwege des Landes für die Standortaufbereitung.
03
Kommunale Förderquoten
Wo neues Baurecht entsteht, verlangen immer mehr Städte einen Mindestanteil geförderten Wohnungsbaus. Das ist für uns kein Hindernis — wir entwickeln geförderten Wohnungsbau ohnehin, siehe Geförderter Wohnungsbau NRW.
Vom Grundstück
zum Angebot
Fläche einreichen
Lage, ungefähre Größe und — falls zur Hand — die Flurstücksnummer. Unterlagen können Sie direkt mit hochladen.
Planungsrecht prüfen
Wir klären, was auf der Fläche zulässig ist — Bebauungsplan, Innenbereichslage nach § 34 BauGB, Satzungen und städtische Vorgaben.
Potenzial skizzieren
Wir rechnen durch, was sich realistisch realisieren lässt: Kubatur, Geschossfläche, Wohnungszahl, Stellplätze, Erschließung.
Gespräch und Ortstermin
Wir stellen unsere Einschätzung vor und sehen uns die Fläche an. Von Bochum aus erreichen wir jede Revierstadt in kurzer Zeit.
Angebot oder Projektmodell
Ein Kaufangebot — oder, wenn das besser passt, ein Vorschlag für Erbbaurecht, Beteiligung oder gemeinsame Entwicklung.
Warum an uns
Wir entwickeln
selbst weiter.
Ein Grundstück im Revier, das wir kaufen, planen und bauen wir selbst — und halten einen erheblichen Teil der fertigen Vorhaben im eigenen Bestand. Es gibt keinen Zwischenhändler und keine Weiterreichung.
- Eigene Planung und Projektsteuerung im Haus
- Eigener ausführender Baubetrieb — Baukosten werden gerechnet, nicht geschätzt
- Erfahrung mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau in NRW
- Ankauf, Erbbaurecht oder gemeinsame Entwicklung — je nachdem, was passt
- Bergbau- und Altlastenrecherche gehört zur Standardprüfung, nicht zum Sonderfall
Fragen zum Grundstücks
verkauf im Revier
Ja. Schwerpunkt sind Bochum, Essen und Dortmund; darüber hinaus prüfen wir Flächen in Herne, Gelsenkirchen, Witten, Hattingen, Castrop-Rauxel, Mülheim, Oberhausen, Bottrop, Recklinghausen und Duisburg. Bei passenden Vorhaben auch darüber hinaus in Nordrhein-Westfalen.
Das ist häufig ein gutes Zeichen für uns. Flächen scheitern meist an einem von drei Punkten: unklares Baurecht, Altlastenverdacht oder schwierige Erschließung. Alle drei sind bearbeitbar, wenn der Käufer die Planungs- und Baukompetenz mitbringt. Genau das ist unser Profil.
Ja. Neben dem Ankauf sind Erbbaurecht, eine Beteiligung des Grundstückseigentümers am Vorhaben oder eine Realisierung für Ihre Rechnung möglich. Welche Form sinnvoll ist, hängt von Fläche, Vorhaben und Ihren Zielen ab.
An dieselbe Adresse — am besten über den strukturierten Projektbogen auf der Seite Geförderter Wohnungsbau NRW. Dort sind Kooperationsmodelle, Projektablauf und die erforderlichen Angaben beschrieben. Ansprechpartner ist die Geschäftsführung.
Die erste Rückmeldung ist eine Einordnung, keine Preiszusage — das sagen wir auch so. Eine belastbare Aussage setzt die Prüfung des Planungsrechts und eine grobe Bebauungsstudie voraus. Wenn ein Vorhaben nicht trägt, sagen wir das ebenfalls, bevor auf beiden Seiten Kosten entstehen.
Auch anderswo
suchen wir Flächen
Kontakt
Fläche im Revier
vorstellen.
Lage und Größe genügen für den ersten Schritt. Sie erhalten eine persönliche fachliche Rückmeldung.
